Wie bereits am 07.05.2020 vom Landkreis bestätigt, handelt es sich
bei der Legasthenietherapie wie z.B. bei der Ergotherapie oder der
Logopädie um einen therapeutischer Heilberuf, so dass auch nach
der aktuellen Verordnung, welche heute veröffentlicht wurde und
welche ab 10.01.2021 gilt, die Therapie weiterhin möglich ist.
Das bedeutet, dass ab dem 10.01.2021 die LRS-Therapie wieder
zum vereinbarten Termin stattfindet
bei der Legasthenietherapie wie z.B. bei der Ergotherapie oder der
Logopädie um einen therapeutischer Heilberuf, so dass auch nach
der aktuellen Verordnung, welche heute veröffentlicht wurde und
welche ab 10.01.2021 gilt, die Therapie weiterhin möglich ist.
Das bedeutet, dass ab dem 10.01.2021 die LRS-Therapie wieder
zum vereinbarten Termin stattfindet
Herausgegeben von Arndt Denecke - 8/1/2021